Steuerliche Vorteile und besondere Regelungen machen den Kauf von Immobilien auf den Kanarischen Inseln attraktiv. Diese Vorteile resultieren aus dem besonderen steuerlichen Status der Kanarischen Inseln innerhalb der Europäischen Union.
Niedrigere indirekte Steuern
Auf den Kanarischen Inseln fällt beim Kauf von Immobilien die „Impuesto General Indirecto Canario“ (IGIC) anstelle der spanischen Mehrwertsteuer (IVA) an. Während die Mehrwertsteuer in Spanien für den Kauf einer neuen Immobilie in der Regel bei 10% liegt, beträgt die IGIC auf den Kanarischen Inseln nur 7%. Das bedeutet, dass der Kauf einer neuen Immobilie auf den Kanarischen Inseln steuerlich günstiger sein kann als auf dem spanischen Festland.
Grunderwerbsteuer
Für den Kauf von gebrauchten Immobilien wird auf den Kanarischen Inseln wie im restlichen Spanien eine Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) erhoben. Der Steuersatz variiert je nach Region, liegt aber auf den Kanarischen Inseln im Vergleich zu anderen spanischen Regionen in einem moderaten Bereich. Es kann jedoch Unterschiede in den Sätzen geben, abhängig vom Wert der Immobilie und der spezifischen Insel.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Auf den Kanarischen Inseln gibt es auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gewisse Vorteile. Die kanarische Regierung gewährt in bestimmten Fällen Ermäßigungen oder Befreiungen, insbesondere wenn es sich um enge Verwandte handelt. Das kann bei der Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung erhebliche steuerliche Erleichterungen bedeuten.
Einkommensteuer für Nicht-Residenten
Wenn Sie die Immobilie vermieten, unterliegen die Mieteinnahmen der Einkommensteuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR). Während der Steuersatz für Nicht-Residenten generell bei 19% (für EU-Bürger) oder 24% (für Nicht-EU-Bürger) liegt, gibt es auf den Kanarischen Inseln gewisse steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die je nach individueller Situation genutzt werden können. Diese Möglichkeiten sind jedoch ähnlich wie auf dem Festland und nicht spezifisch kanarisch.
Befreiungen und Ermäßigungen für Erstkäufer
In einigen Fällen können Erstkäufer, die ihren Hauptwohnsitz auf den Kanarischen Inseln begründen, von zusätzlichen Steuerermäßigungen profitieren. Diese Regelungen können jedoch je nach aktueller Gesetzgebung und regionaler Politik variieren und sollten im Detail geprüft werden.
Zusammengefasst bietet der Kauf einer Immobilie auf den Kanarischen Inseln steuerliche Vorteile, insbesondere durch die niedrigere IGIC im Vergleich zur spanischen Mehrwertsteuer. Auch bei anderen Steuern wie der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es potenzielle Erleichterungen. Dennoch ist es wichtig, sich vor dem Kauf gründlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle individuellen Vorteile optimal zu nutzen.